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Schwerpunkte
Allgemeines zu den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten
Erbrecht (TS)
Wie jede
Medaille hat auch das Erbrecht zwei Seiten, von denen aus man die
Materie betrachten kann. Der eine Blickwinkel ist der des Erblassers,
der andere der des Erben.
Dem Erblasser ist wichtig, dass
letztendlich sein Vermögen und sein Wille sich auch nach seinem
Ableben nach seinen Vorstellungen entwickelt. Im Vordergrund steht
dabei meist das Wohl bestimmter Erben, z. B. des Ehegatten, und der
Erhalt des eigenen Lebenswerkes, z. B. Grundstück. Zu diesem
Zweck werden ihm die Mittel des Testaments, des Erbvertrags und des
Ehevertrags an die Hand gegeben. Deren Gestaltung steht im
Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit für den Erblasser,
da es viele rechtliche und außerrechtliche Aspekte zu bedenken
gibt und der Wille möglichst eindeutig und um die Auswirkungen
bedacht formuliert werden muss.
Der Erbe dagegen sieht sich auf
einen Schlag mit den verschiedensten Rechten und Pflichten
konfrontiert, die sich aus seiner Erbenstellung ergeben. Schnelles
Handeln ist nötig, um sachlich über die Annahme der
Erbschaft entscheiden zu können. Ein Anwalt kann Ihnen dabei
helfen, System in die Abwicklung zu bringen und sich unberechtigter
Forderungen zu erwehren.
Zum Thema „Richtig vererben!
Erbfolge, Testament, Vorsorge“ habe ich einen Vortrag
vorbereitet. Lesen Sie das Skript zum
Vortrag mit vielfältigen Informationen zu besagtem Thema.
Vertragsrecht
(IS)
„pacta sunt servanda“ sagt der Lateiner und
will Sie damit womöglich an Verträge binden, die gar nicht
(mehr) wirksam sind oder aus denen es dennoch zulässige
Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, das
Kleingedruckte auch inhaltlich zu entziffern, unberechtigte Ansprüche
abzuwehren oder selbst einen Vertrag zu entwerfen. Und wo es für
Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, wird er auch vermittelnd tätig,
um zu einem ausgewogenen und für beide Seiten akzeptablen
Ergebnis zu kommen, damit an einer Vertragsklausel nicht die ganze
Geschäftsbeziehung scheitert oder um teure gerichtliche
Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Mahn- und Beitreibungswesen
(IS)
Die Zahlungsmoral vieler Vertragspartner läßt
stark zu wünschen übrig. Viele Existenzen scheitern nicht
am eigenen Unvermögen, sondern dem der anderen. Oftmals ist es
ein Wettlauf mit der Zeit, von säumigen Schuldnern überhaupt
noch etwas zu erhalten. Hier kann Ihnen ein Anwalt helfen, die
richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu unternehmen. Denn nicht
immer ist eine Mahnung nötig, manche Ansprüche verjähren
in Windeseile, einstweilige Maßnahmen helfen den status quo
oder Beweise lange vor der Gerichtsverhandlung zu sichern und der
Titel in der Hand ist ohne effektive Vollstreckungsmaßnahmen
nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist.
Familienrecht (TS)
Ob
eheliche oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, wenn eine solche
intensive persönliche wie rechtliche Beziehung zerbricht,
entsteht meist ein erhöhter Regelungsbedarf über die
Teilung dessen, was war und ist und der Regelung, was sein wird.
Fragen nach Hausratsteilung, Trennung, Scheidung und Unterhalt müssen
spätestens dann geklärt werden. Mit Hilfe eines
Außenstehenden lassen sich solche Fragen oft sachdienlich und
einvernehmlich klären – und damit kostensparend.
Aber
auch später können sich bei der Veränderung äußerer
Umstände oder innerer Einstellungen Fragen stellen, die einer
Antwort bedürfen. Darf ich auch nach Jahren des Desinteresses
später auf mein Umgangsrecht bestehen? Wie führe ich eine
Herabsetzung der Unterhaltspflicht herbei, wenn sich meine
Einkommensverhältnisse wesentlich verschlechtert haben?
Strafrecht
im Alltag (IS)
Vom Verwarnungsgeldbescheid wegen überhöhter
Geschwindigkeit bis zum nicht erklärbaren Vorwurf eines
strafrechtlichen Vergehens. Solche Dinge können jedem braven
Bürger passieren – und sie sind doch echtes Strafrecht,
werden nach den gleichen Verfahrensgrundsätzen behandelt wie
Mord und Totschlag.
Gerade bei unberechtigten Vorwürfen ist
es häufig gar nicht möglich, ohne anwaltliche Hilfe die
richtigen Argumente zur Entkräftung des Vorwurfs zu finden oder
die rechten Vorschläge für eine Verfahrenseinstellung zu
machen. Denn nur der Verteidiger und nicht der Beschuldigte selbst
hat das Recht, in die Ermittlungsakten einzusehen und diese zu
deuten. Ohne eine solche Akteneinsicht kann man nicht beurteilen, ob
der Vorwurf auf einen Messfehler beruhen könnte oder der
Anzeigenerstatter nicht durch Übertreibung falsche Tatsachen in
die Welt gesetzt hat. Oder wussten Sie, dass zu jedem Radarmessgerät
ein tägliches Fehlerprotokoll gehört oder eine so genannte
Lebensakte, aus der alle Besonderheiten und Nacheichungen ersichtlich
sind?
Verbraucherrecht (IS)
Es
wird einem Verbraucher immer leichter gemacht, Verträge zu
schließen und immer schwerer, sie zu verstehen. Heute genügt
dazu nur ein Mausklick, den man möglicherweise schnell bereut.
Zum Schutze der Verbraucher wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl
von gesetzlichen Regelungen geschaffen, die teilweise in ganz Europa
gelten. Aber wenn der Vertragspartner über die besonderen Rechte
des Verbrauchers auf gesetzwidrige Weise nicht vor dem Geschäft
informiert, steht der Verbraucher oft hilflos da. Dabei gibt es für
viele Vertragsarten befristete Widerrufsrechte, die es ermöglichen,
aus der vertraglichen Bindung ohne Kosten zu entkommen.
Auch nach
dem Vertragsschluss können Probleme auftauchen, die Ware wird
nicht oder defekt geliefert, der Provider ist nicht erreichbar und
kassiert dennoch fröhlich die Grundgebühren etc.
Mietrecht (IS)
Untersuchungen
belegen, dass die Mehrzahl aller Mieterhöhungen und
Betriebskostenabrechnungen rechtlich bedenklich, wenn nicht gar durch
die vielen Fehler unwirksam sind. Wenn nicht einmal die Vermieter und
Hausverwaltungen wissen, wie es geht, obwohl es ihr Beruf ist, wie
soll das ein Mieter erkennen, der letztendlich die Forderungen
begleichen soll? Was bringt mir die Mietrechtsreform? Was muss ich
bei einer Kündigung unternehmen, um Obdachlosigkeit zu
vermeiden? Mietrecht hat eine mitunter existenzielle Bedeutung für
den Betroffenen und alles über sich ergehen zu lassen, macht es
meist nur schlimmer. Denn ohne Wohnung meist kein Job, ohne Job meist
kein Konto, ohne Konto meist keine hinreichende Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben.
In Berlin gibt es seit 2005 einen neuen
Mietspiegel. Zur Überprüfung von Mieterhöhungen wird
er von den Gerichten selbst herangezogen bei Mieterhöhungen vor
Veröffentlichung des neuen Mietspiegels.
Verkehrsrecht
(TS)
Wissenswertes über das
Ermittlungsverfahren
Von Amts wegen oder auf Antrag wird die
Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei tätig. Dabei muss der
Verdächtige zunächst nicht darüber informiert werden,
dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Dies geschieht
regelmäßig erst, wenn Ermittlungshandlungen durchgeführt
werden, die sich direkt gegen den Beschuldigten richten, wie die
Vernehmung oder Durchsuchung.
TIP: Werden Sie zu einer Vernehmung
geladen, fragen Sie nach, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter geladen
werden. Daraus ergeben sich sehr verschiedene Konsequenzen im
Hinblick auf die Rechte. Denn der Beschuldigte ist nicht verpflichtet
aktiv etwas zu seiner Überführung beizutragen, insbesondere
also Aussagen zu tätigen, während der Zeuge zu einer
Aussage verpflichtet ist, es sei denn ihm steht ein
Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite.
Hat die Polizei die Tat
durchermittelt, so übergibt sie die Akten an die
Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob hinreichender Tatverdacht
besteht, also beim derzeitigen Erkenntnisstand eine Verurteilung
wahrscheinlich ist. Entsprechend wird sie das Verfahren einstellen,
eine der besonderen Einstellungsarten (§§ 153, 153a StPO)
anwenden oder das Strafverfahren einleiten, entweder durch Anklage
vor dem Strafgericht oder Erteilung eines Strafbefehls.
Wird
Anklage erhoben, so wird aus dem „Beschuldigten“ der
Angeschuldigte. Wird das Strafverfahren eröffnet, so wird aus
dem Angeschuldigten der Angeklagte. Die Statistik sagt, dass über
90% der angeklagten Personen auch verurteilt werden. Die Hoffnung auf
einen Freispruch sollte also nicht zu hoch gesteckt werden.
Während
des Ermittlungsverfahrens gibt es mehrere Formen von Vernehmungen.
Diese unterscheiden sich durch die Vernehmungsperson. Eine
polizeiliche Vernehmung richtet sich meist gegen den Beschuldigten
und die Vernehmungsbeamten haben viel Freiheit bei der Gestaltung der
Vernehmung bis nahe an die Täuschung des Beschuldigten heran.
Der Beschuldigte dagegen hat nicht einmal einen Anspruch auf Beistand
durch einen Verteidiger.
TIP: Dafür braucht ein Beschuldigter
auch nicht zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder kann zur
Sache schweigen. Er kann jedenfalls nicht zwangsweise zur Vernehmung
vorgeführt werden.
Bei einer staatsanwaltschaftlichen
Vernehmung darf ein Verteidiger anwesend sein. Der Staatsanwalt ist
gehalten, alle für die Erforschung der Wahrheit notwendigen
Aspekte zu beachten, also auch solche die gegen die Täterschaft
des Beschuldigten sprechen.
Die richterliche Vernehmung ist im
späteren Gerichtsverfahren privilegiert. Das
Vernehmungsprotokoll kann als Urkunde verlesen werden und der
Vernehmungsrichter genießt vor seinen Kollegen besonderes
Vertrauen. Deshalb sollte man vorsichtig sein mit leichtfertigen
Geständnissen vor dem Vernehmungsrichter.
Der größte
Erfolg für einen Beschuldigten ist, dass das Verfahren
eingestellt wird und es nicht zur Anklage kommt. Ist der Beschuldigte
tatsächlich unschuldig, ist dies allerdings auch der teuerste
Erfolg, denn dadurch entstehende Anwaltskosten werden durch die
Staatskasse nicht ersetzt.
Andererseits sollte man es nicht auf
eine Anklage ankommen lassen, da eine gewisse Gefahr besteht, dass
man unschuldig verurteilt wird. Denn Richter sind auch nur Menschen
...
Wissenswertes über das Bußgeldverfahren
Ärgerlich
ist es, aber passieren kann es jedem, dass eine Behörde annimmt,
man habe eine Ordnungswidrigkeit begangen. Häufiger
Anwendungsfall ist der Straßenverkehr. Wenn es einmal kracht,
vermutet die Polizei jedesmal, dass einer der Beteiligten oder gar
beide gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Entweder erhält
man sofort ein Verwarnungsgeld oder bei nicht sofortiger Zahlung eine
schriftliche Zahlungsaufforderung.
Der Verwarnungsgeldbescheid
gibt die Möglichkeit der Zahlung oder die Gelegenheit zur
Stellungnahme, falls man der Ansicht ist, den Bußgeldtatbestand
nicht erfüllt zu haben. Dies muss jedoch innerhalb der Frist
geschehen, die auf dem Bescheid steht.
Hat man das Verwarnungsgeld
gezahlt, so ist das Verfahren beendet. Hat man eine Stellungnahme
abgegeben oder den Bescheid ignoriert, so hat die Verwaltungsbehörde
die Wahl, ob sie das Verfahren einstellt oder einen Bußgeldbescheid
erlässt. Ohne Stellungnahme kann regelmäßig nicht mit
einer Einstellung gerechnet werden, da die Behörde dann davon
ausgeht, dass der Betroffene dem Vorwurf nichts entgegenzusetzen
hat.
Die Stellungnahme dient dazu, neue Tatsachen oder
Beweismittel beizubringen. Neue Tatsachen sind Umstände, die
einen Geschehensablauf nahe legen, der den Tatbestand der
Ordnungswidrigkeit nicht erfüllt (z. B. nicht selbst gefahren).
Neue Beweismittel können Zeugen, Sachverständige, Urkunden
und Augenschein sein.
Der Bußgeldbescheid ist mit einer
Rechtsmittelbelehrung versehen (Einspruch). Man kann ihn also
gerichtlich überprüfen lassen. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, dass der Strafrichter eine höhere Strafe für
angemessen hält, als die im Bußgeldbescheid bezeichnete.
Es gilt also nicht das so genannte Verschlimmerungsverbot. Das
Gerichtsverfahren ist bei Unterliegen auch mit weiteren Kosten
verbunden. Auch eine Rechtsschutzversicherung hilft nicht, wenn sich
eine vorsätzliche Tat herausstellt. Man kann, wenn eine
Verschlimmerung abzusehen ist, aber noch in der Verhandlung vor dem
Strafrichter den Einspruch zurück nehmen, dann bleibt es beim
Bußgeldbescheid.
Zivilprozessrecht
Wissenswertes über das gerichtliche Mahnverfahren
Das
gerichtliche Mahnverfahren dient dazu, schnell und kostengünstig
einen vollstreckbaren Titel wegen geldwerter Forderungen erhalten.
Für dieses Verfahren gibt es amtliche Vordrucke, die zwingend zu
verwenden sind. Ihre Forderung muss der Art nach spezifiziert werden,
dazu gibt es eine Liste mit verschiedenen Nummern für
verschiedene Vertragsarten. Auch diese Liste benötigen Sie
folglich zum Ausfüllen. Machen Sie sich auch Gedanken, bei
welchem Gericht Sie Klage erheben müssten, wenn Sie Ihren
Anspruch normal einklagen, denn auch diese Angabe ist
erforderlich.
Mit diesem Rüstzeug müsste es gelingen,
das Formular auszufüllen. Eingereicht wird der Mahnantrag beim
für Sie nächsten Amtsgericht. Vorsicht, in einigen Städten
und Bundesländern gibt es spezielle Mahngerichte, in Berlin z.B.
das Amtsgericht Wedding.
Nach einiger Zeit erhalten Sie eine Nachricht, dass der Mahnbescheid versandt wurde. Zugleich müssen Sie die Gebühren einzahlen (mindestens 18,- €). Später erhalten Sie dann die Nachricht, das der Mahnbescheid zugestellt wurde. Nun müssen Sie zwei Wochen ab dem Zustellungsdatum warten, bevor Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, das dafür notwendige Formular schickt Ihnen das Gericht von selbst. Der Vollstreckungsbescheid dann hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil.
Stand: Dezember 2008 / Bilder aus „Die Sims 2“ EA Games