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Rechtliche Hinweise


Allgemeines zu den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten

Erbrecht (TS)
Wie jede Medaille hat auch das Erbrecht zwei Seiten, von denen aus man die Materie betrachten kann. Der eine Blickwinkel ist der des Erblassers, der andere der des Erben.
Dem Erblasser ist wichtig, dass letztendlich sein Vermögen und sein Wille sich auch nach seinem Ableben nach seinen Vorstellungen entwickelt. Im Vordergrund steht dabei meist das Wohl bestimmter Erben, z. B. des Ehegatten, und der Erhalt des eigenen Lebenswerkes, z. B. Grundstück. Zu diesem Zweck werden ihm die Mittel des Testaments, des Erbvertrags und des Ehevertrags an die Hand gegeben. Deren Gestaltung steht im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit für den Erblasser, da es viele rechtliche und außerrechtliche Aspekte zu bedenken gibt und der Wille möglichst eindeutig und um die Auswirkungen bedacht formuliert werden muss.
Der Erbe dagegen sieht sich auf einen Schlag mit den verschiedensten Rechten und Pflichten konfrontiert, die sich aus seiner Erbenstellung ergeben. Schnelles Handeln ist nötig, um sachlich über die Annahme der Erbschaft entscheiden zu können. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, System in die Abwicklung zu bringen und sich unberechtigter Forderungen zu erwehren.
Zum Thema „Richtig vererben! Erbfolge, Testament, Vorsorge“ habe ich einen Vortrag vorbereitet. Lesen Sie das Skript zum Vortrag mit vielfältigen Informationen zu besagtem Thema.


Vertragsrecht (IS)
„pacta sunt servanda“ sagt der Lateiner und will Sie damit womöglich an Verträge binden, die gar nicht (mehr) wirksam sind oder aus denen es dennoch zulässige Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, das Kleingedruckte auch inhaltlich zu entziffern, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder selbst einen Vertrag zu entwerfen. Und wo es für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, wird er auch vermittelnd tätig, um zu einem ausgewogenen und für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen, damit an einer Vertragsklausel nicht die ganze Geschäftsbeziehung scheitert oder um teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mahn- und Beitreibungswesen (IS)
Die Zahlungsmoral vieler Vertragspartner läßt stark zu wünschen übrig. Viele Existenzen scheitern nicht am eigenen Unvermögen, sondern dem der anderen. Oftmals ist es ein Wettlauf mit der Zeit, von säumigen Schuldnern überhaupt noch etwas zu erhalten. Hier kann Ihnen ein Anwalt helfen, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu unternehmen. Denn nicht immer ist eine Mahnung nötig, manche Ansprüche verjähren in Windeseile, einstweilige Maßnahmen helfen den status quo oder Beweise lange vor der Gerichtsverhandlung zu sichern und der Titel in der Hand ist ohne effektive Vollstreckungsmaßnahmen nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist.

Familienrecht (TS)
Ob eheliche oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, wenn eine solche intensive persönliche wie rechtliche Beziehung zerbricht, entsteht meist ein erhöhter Regelungsbedarf über die Teilung dessen, was war und ist und der Regelung, was sein wird. Fragen nach Hausratsteilung, Trennung, Scheidung und Unterhalt müssen spätestens dann geklärt werden. Mit Hilfe eines Außenstehenden lassen sich solche Fragen oft sachdienlich und einvernehmlich klären – und damit kostensparend.
Aber auch später können sich bei der Veränderung äußerer Umstände oder innerer Einstellungen Fragen stellen, die einer Antwort bedürfen. Darf ich auch nach Jahren des Desinteresses später auf mein Umgangsrecht bestehen? Wie führe ich eine Herabsetzung der Unterhaltspflicht herbei, wenn sich meine Einkommensverhältnisse wesentlich verschlechtert haben?

Strafrecht im Alltag (IS)
Vom Verwarnungsgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit bis zum nicht erklärbaren Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens. Solche Dinge können jedem braven Bürger passieren – und sie sind doch echtes Strafrecht, werden nach den gleichen Verfahrensgrundsätzen behandelt wie Mord und Totschlag.
Gerade bei unberechtigten Vorwürfen ist es häufig gar nicht möglich, ohne anwaltliche Hilfe die richtigen Argumente zur Entkräftung des Vorwurfs zu finden oder die rechten Vorschläge für eine Verfahrenseinstellung zu machen. Denn nur der Verteidiger und nicht der Beschuldigte selbst hat das Recht, in die Ermittlungsakten einzusehen und diese zu deuten. Ohne eine solche Akteneinsicht kann man nicht beurteilen, ob der Vorwurf auf einen Messfehler beruhen könnte oder der Anzeigenerstatter nicht durch Übertreibung falsche Tatsachen in die Welt gesetzt hat. Oder wussten Sie, dass zu jedem Radarmessgerät ein tägliches Fehlerprotokoll gehört oder eine so genannte Lebensakte, aus der alle Besonderheiten und Nacheichungen ersichtlich sind?

Verbraucherrecht (IS)
Es wird einem Verbraucher immer leichter gemacht, Verträge zu schließen und immer schwerer, sie zu verstehen. Heute genügt dazu nur ein Mausklick, den man möglicherweise schnell bereut. Zum Schutze der Verbraucher wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geschaffen, die teilweise in ganz Europa gelten. Aber wenn der Vertragspartner über die besonderen Rechte des Verbrauchers auf gesetzwidrige Weise nicht vor dem Geschäft informiert, steht der Verbraucher oft hilflos da. Dabei gibt es für viele Vertragsarten befristete Widerrufsrechte, die es ermöglichen, aus der vertraglichen Bindung ohne Kosten zu entkommen.
Auch nach dem Vertragsschluss können Probleme auftauchen, die Ware wird nicht oder defekt geliefert, der Provider ist nicht erreichbar und kassiert dennoch fröhlich die Grundgebühren etc.

Mietrecht (IS)
Untersuchungen belegen, dass die Mehrzahl aller Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen rechtlich bedenklich, wenn nicht gar durch die vielen Fehler unwirksam sind. Wenn nicht einmal die Vermieter und Hausverwaltungen wissen, wie es geht, obwohl es ihr Beruf ist, wie soll das ein Mieter erkennen, der letztendlich die Forderungen begleichen soll? Was bringt mir die Mietrechtsreform? Was muss ich bei einer Kündigung unternehmen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden? Mietrecht hat eine mitunter existenzielle Bedeutung für den Betroffenen und alles über sich ergehen zu lassen, macht es meist nur schlimmer. Denn ohne Wohnung meist kein Job, ohne Job meist kein Konto, ohne Konto meist keine hinreichende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
In Berlin gibt es seit 2005 einen neuen Mietspiegel. Zur Überprüfung von Mieterhöhungen wird er von den Gerichten selbst herangezogen bei Mieterhöhungen vor Veröffentlichung des neuen Mietspiegels.

Verkehrsrecht (TS)





Strafrecht

Wissenswertes über das Ermittlungsverfahren
Von Amts wegen oder auf Antrag wird die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei tätig. Dabei muss der Verdächtige zunächst nicht darüber informiert werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Dies geschieht regelmäßig erst, wenn Ermittlungshandlungen durchgeführt werden, die sich direkt gegen den Beschuldigten richten, wie die Vernehmung oder Durchsuchung.
TIP: Werden Sie zu einer Vernehmung geladen, fragen Sie nach, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter geladen werden. Daraus ergeben sich sehr verschiedene Konsequenzen im Hinblick auf die Rechte. Denn der Beschuldigte ist nicht verpflichtet aktiv etwas zu seiner Überführung beizutragen, insbesondere also Aussagen zu tätigen, während der Zeuge zu einer Aussage verpflichtet ist, es sei denn ihm steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite.
Hat die Polizei die Tat durchermittelt, so übergibt sie die Akten an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob hinreichender Tatverdacht besteht, also beim derzeitigen Erkenntnisstand eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Entsprechend wird sie das Verfahren einstellen, eine der besonderen Einstellungsarten (§§ 153, 153a StPO) anwenden oder das Strafverfahren einleiten, entweder durch Anklage vor dem Strafgericht oder Erteilung eines Strafbefehls.
Wird Anklage erhoben, so wird aus dem „Beschuldigten“ der Angeschuldigte. Wird das Strafverfahren eröffnet, so wird aus dem Angeschuldigten der Angeklagte. Die Statistik sagt, dass über 90% der angeklagten Personen auch verurteilt werden. Die Hoffnung auf einen Freispruch sollte also nicht zu hoch gesteckt werden.
Während des Ermittlungsverfahrens gibt es mehrere Formen von Vernehmungen. Diese unterscheiden sich durch die Vernehmungsperson. Eine polizeiliche Vernehmung richtet sich meist gegen den Beschuldigten und die Vernehmungsbeamten haben viel Freiheit bei der Gestaltung der Vernehmung bis nahe an die Täuschung des Beschuldigten heran. Der Beschuldigte dagegen hat nicht einmal einen Anspruch auf Beistand durch einen Verteidiger.
TIP: Dafür braucht ein Beschuldigter auch nicht zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder kann zur Sache schweigen. Er kann jedenfalls nicht zwangsweise zur Vernehmung vorgeführt werden.
Bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung darf ein Verteidiger anwesend sein. Der Staatsanwalt ist gehalten, alle für die Erforschung der Wahrheit notwendigen Aspekte zu beachten, also auch solche die gegen die Täterschaft des Beschuldigten sprechen.
Die richterliche Vernehmung ist im späteren Gerichtsverfahren privilegiert. Das Vernehmungsprotokoll kann als Urkunde verlesen werden und der Vernehmungsrichter genießt vor seinen Kollegen besonderes Vertrauen. Deshalb sollte man vorsichtig sein mit leichtfertigen Geständnissen vor dem Vernehmungsrichter.
Der größte Erfolg für einen Beschuldigten ist, dass das Verfahren eingestellt wird und es nicht zur Anklage kommt. Ist der Beschuldigte tatsächlich unschuldig, ist dies allerdings auch der teuerste Erfolg, denn dadurch entstehende Anwaltskosten werden durch die Staatskasse nicht ersetzt.
Andererseits sollte man es nicht auf eine Anklage ankommen lassen, da eine gewisse Gefahr besteht, dass man unschuldig verurteilt wird. Denn Richter sind auch nur Menschen ...



Wissenswertes über das Bußgeldverfahren
Ärgerlich ist es, aber passieren kann es jedem, dass eine Behörde annimmt, man habe eine Ordnungswidrigkeit begangen. Häufiger Anwendungsfall ist der Straßenverkehr. Wenn es einmal kracht, vermutet die Polizei jedesmal, dass einer der Beteiligten oder gar beide gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Entweder erhält man sofort ein Verwarnungsgeld oder bei nicht sofortiger Zahlung eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Der Verwarnungsgeldbescheid gibt die Möglichkeit der Zahlung oder die Gelegenheit zur Stellungnahme, falls man der Ansicht ist, den Bußgeldtatbestand nicht erfüllt zu haben. Dies muss jedoch innerhalb der Frist geschehen, die auf dem Bescheid steht.
Hat man das Verwarnungsgeld gezahlt, so ist das Verfahren beendet. Hat man eine Stellungnahme abgegeben oder den Bescheid ignoriert, so hat die Verwaltungsbehörde die Wahl, ob sie das Verfahren einstellt oder einen Bußgeldbescheid erlässt. Ohne Stellungnahme kann regelmäßig nicht mit einer Einstellung gerechnet werden, da die Behörde dann davon ausgeht, dass der Betroffene dem Vorwurf nichts entgegenzusetzen hat.
Die Stellungnahme dient dazu, neue Tatsachen oder Beweismittel beizubringen. Neue Tatsachen sind Umstände, die einen Geschehensablauf nahe legen, der den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht erfüllt (z. B. nicht selbst gefahren). Neue Beweismittel können Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Augenschein sein.
Der Bußgeldbescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen (Einspruch). Man kann ihn also gerichtlich überprüfen lassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Strafrichter eine höhere Strafe für angemessen hält, als die im Bußgeldbescheid bezeichnete. Es gilt also nicht das so genannte Verschlimmerungsverbot. Das Gerichtsverfahren ist bei Unterliegen auch mit weiteren Kosten verbunden. Auch eine Rechtsschutzversicherung hilft nicht, wenn sich eine vorsätzliche Tat herausstellt. Man kann, wenn eine Verschlimmerung abzusehen ist, aber noch in der Verhandlung vor dem Strafrichter den Einspruch zurück nehmen, dann bleibt es beim Bußgeldbescheid.

Zivilprozessrecht

Wissenswertes über das gerichtliche Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren dient dazu, schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel wegen geldwerter Forderungen erhalten. Für dieses Verfahren gibt es amtliche Vordrucke, die zwingend zu verwenden sind. Ihre Forderung muss der Art nach spezifiziert werden, dazu gibt es eine Liste mit verschiedenen Nummern für verschiedene Vertragsarten. Auch diese Liste benötigen Sie folglich zum Ausfüllen. Machen Sie sich auch Gedanken, bei welchem Gericht Sie Klage erheben müssten, wenn Sie Ihren Anspruch normal einklagen, denn auch diese Angabe ist erforderlich.
Mit diesem Rüstzeug müsste es gelingen, das Formular auszufüllen. Eingereicht wird der Mahnantrag beim für Sie nächsten Amtsgericht. Vorsicht, in einigen Städten und Bundesländern gibt es spezielle Mahngerichte, in Berlin z.B. das Amtsgericht Wedding.

Nach einiger Zeit erhalten Sie eine Nachricht, dass der Mahnbescheid versandt wurde. Zugleich müssen Sie die Gebühren einzahlen (mindestens 18,- €). Später erhalten Sie dann die Nachricht, das der Mahnbescheid zugestellt wurde. Nun müssen Sie zwei Wochen ab dem Zustellungsdatum warten, bevor Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, das dafür notwendige Formular schickt Ihnen das Gericht von selbst. Der Vollstreckungsbescheid dann hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil.



Stand: Dezember 2008 / Bilder aus „Die Sims 2“ EA Games