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Fünf Jahre Rechtsanwalt

Am 09. Juni 1999 habe ich die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und am 01.07.1999 die anwaltliche Tätigkeit aufgenommen.
Damit jährt sich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in diesem Jahr zum fünften Mal.
Grund genug, einen kritischen Rückblick zu wagen.

RÜCKBLICK
Die anwaltliche Tätigkeit begann in einer Zeit des Umbruchs und schwindender Zuversicht in der Branche.
Die Zulassungszahlen nahmen in einem dramatischen Umfang zu, Rechtsanwalt zu werden war nichts besonderes mehr. Damals stöhnte man über 8000 Anwälte in Berlin, heute sind es an die 12.000.
Die „fetten“ Jahre der Branche nach der Wende mit ihrem erheblichen Rechtsberatungsbedarf und der letzten Gebührenerhöhung für Anwälte im Jahre 1994 begannen allmählich magerer zu werden. Jahrzehntelange berufliche Regelungen hatten längst begonnen aufzuweichen und das Tempo der Veränderungen nahm stetig zu. Werbebeschränkungen fielen, Postulationsbeschränkungen wurden aufgeweicht (die Erlaubnis vor bestimmten Gerichten außerhalb des eigenen Gerichtsbezirkes aufzutreten) und ständige Veränderungen der Gesetze ließen das erlernte Wissen schnell zu Makulatur werden.


Im Februar 1999 hatte ich das zweite Staatsexamen bestanden und zunächst eine Anstellung als Rechtsanwalt gesucht. Mir schien es vernünftiger, die berufliche Praxis zunächst in einer bestehenden Kanzlei kennen zulernen. Damals bestand die Möglichkeit noch, in der Bewerbungsphase zu überleben, da es zumindest für ein Jahr Arbeitslosenhilfe gab. Heute fallen erfolgreiche Absolventen sofort in die Sozialhilfe.
Nach etwa 80 Bewerbungen erkannte ich, dass es einen Arbeitsmarkt für Juristen gar nicht gab oder er zumindest nicht der Rede wert war. Wegen meiner pflegebedürftigen Mutter war es mir auch nicht möglich, bundesweit oder im Ausland eine Beschäftigung zu suchen. Daraufhin beschloss ich schon nach wenigen Monaten die Existenzgründung zu wagen, da ich die praktische Arbeit suchte, damit das erworbene Wissen nicht so schnell verblasst. Ich wählte den Weg über das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt. Auf diese Weise war zumindest in den ersten Monaten der Aufbauphase gewährleistet, den grundlegenden Lebensbedarf decken zu können. In den ersten Wochen fand ich einen befreundeten Kollegen und einen Steuerberater als Mitstreiter und es wurden Räume in Berlin Weißensee angemietet.
Die Arbeit konnte beginnen. Ich suchte Kontakt zu weiteren Kollegen in der Gegend oder aus meiner Ausbildungszeit, begann zunächst mit Zuarbeiten, erarbeitete Vorträge für Vereine und baute mir so ein kleines Netzwerk auf, durch dass ich Menschen kennen lernte und Fälle bearbeitete, die ich selbst noch nicht bekommen hätte. So aber konnte ich meine Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln.
Der Aufbau hatte begonnen, im zweiten Halbjahr 1999 bearbeite ich neben den Zuarbeiten auch über 50 eigene Fälle. Ein gewisser Optimismus zeigte sich, bei Fortschreiten der Entwicklung würde ich bald auf eigenen Füßen stehen können.
Das Jahr 2000 entwickelte sich dann leider doch nicht erwartungsgemäß. Zwei der Kollegen, mit denen ich zusammenarbeitete verabschiedeten sich in die Insolvenz, die Bürogemeinschaft zerbrach im Herbst, da die Mitstreiter Anstellungen gefunden hatten und daher nur noch wenig Zeit und Nutzen von dem gemeinsamen Büro hatten. Im ganzen Jahr kamen 92 neue Fälle dazu. Nimmt man die Zahlen von 1999 für das halbe Jahr als Grundlage, ist kein Aufwärtstrend erkennbar.
Ich schloss mich einer anderen Bürogemeinschaft an, der ich noch heute angehöre. Ein Kanzleiumzug ist aber immer mit dem Risiko verbunden, dass Mandanten nicht „mitziehen“. Die Berliner Allee in Weißensee ist geradezu üppig mit Anwälten ausgestattet. Der neue Kanzleisitz ist nahe dem Stadtrand und daher auch nicht so dicht besiedelt wie die Innenstadtbezirke. Zudem waren in der Kanzlei drei weitere eingesessene Rechtsanwälte, so dass die Mandanten aus der Gegend im wesentlichen schon verteilt waren.
2001 und 2002 waren demnach durchschnittliche Jahre ohne erhebliche positive Veränderungen (69 und 72 neue Fälle). Hinzu kam, dass durch die Einführung des Euro sowohl die Preise erheblich stiegen und damit die Unkosten und die Zurückhaltung der Mandanten angesichts ihrer eigenen Kassen. Zudem wurden fast sämtliche Anwaltsgebühren und Streitwerte im Zusammenhang mit der Euroeinführung abgerundet.
Im Jahre 2003 wollte sich die Situation zunächst etwas bessern. Erstmals hatte ich eine dreistellige Fallzahl, im Herbst aber stand auch diese Bürogemeinschaft kurz vor ihrem Zerfall. Nur erhebliche Investitionen konnten diesen abwenden. Die Kanzlei war bis auf weiteres gerettet, aber die Einbußen waren beträchtlich, der Zuwachs an neuen Fällen (103) führte nicht zu einem wesentlichen Zuwachs beim Gewinn.
Das Jahr 2004 begann etwas schleppend. Den Aussichten auf höhere Gebühren ab Juli durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz steht die Befürchtung gegenüber, dass sich nun weniger Menschen anwaltlichen Beistand leisten können und wollen. Auch Rechtsschutzversicherungen werden sicher bald teurer.





Rechtliche Hinweise



Letzte Änderung: 15. August 2004