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Newsletter
1/2002
Inhalt
Wir
stellen uns vor
Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Impressum
Unser Frühjahrsangebot
Zulässige Qualifikationsangaben von Rechtsanwälten
Vortragsangebot
Wir stellen uns vor
Die hier genannten Rechtsanwälte, und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht im Alltag
Rechtsanwalt Bernhard Brandt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
Steuerberater Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)
Unsere Serviceleistungen
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
Angebot für gewerbliche Mandanten:
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung
bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und
Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre
individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von
Vertragsverhandlungen)
Forderungsmanagement (Begleitung
Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur
Pfändung)
allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit
durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch
projektbezogen
Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen,
Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse,
präventive Beratung
Besondere Serviceleistungen:
Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Kooperation und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin
Telefonisch:
030
52 27 96 00
Fax: 030 52 27 96 80
eMail:
birkfrank@aol.com
Internet:
http://www.birkfrank.de
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin Pankow - Buchholz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung
Impressum
Newsletter der
Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Kröber in
der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.
Ausgabe 01/02 - Juni
2002
Verantwortlich: RA Birk Frank
Überprüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung mit Hinweisen für das weitere Vorgehen für pauschal 24 Euro brutto
Dieses Angebot gilt nur
für Wohnraummietverhältnisse und nur bis Ende August 2002,
Bearbeiter: Rechtsanwalt Birk Frank
Alle Jahre wieder meldet
sich der Vermieter mit seiner jährlichen
Betriebskostenabrechnung. Statistisch ist eine von drei Abrechnungen
fehlerhaft, meist zum Nachteil des Mieters. Eine
Betriebskostenabrechnung muß viele formelle und inhaltliche
Kriterien erfüllen um tatsächlich fristgemäße
Nachzahlungspflichten auszulösen.
Einige Regelungen haben
sich durch die Mietrechtsreform im letzten Jahr auch wesentlich
verändert. Welche Rechte hat der Mieter, wenn ihm die Abrechnung
zweifelhaft oder nicht nachvollziehbar vorkommt? Sind in meiner
Abrechnung Posten enthalten, die der Vermieter gar nicht auf den
Mieter abwälzen darf?
Diese und andere Fragen werden durch
die pauschale BKA-Beratung beantwortet.
Ab einer
Betriebskostenabrechnung mit einem Mieteranteil an den Kosten von
über 300 Euro ist das Honorar geringer als die gesetzlichen
Vorschriften verlangen.
In der Beratung nicht inbegriffen sind
die möglicherweise notwendigen Folgeschritte wie Widerspruch,
Einsichtnahme in die Unterlagen etc.
Sollten Sie sich jedoch
entschließen, für diese Schritte ebenfalls meine
anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wird die Beratungsgebühr
auf die Folgegebühren angerechnet.
Bif
Zulässige Qualifikationsangaben von Rechtsanwälten
Seit dieser
Ausgabe des Newsletters sind in der Rubrik Wir stellen uns vor
jegliche benannte Rechtsgebiete sogenannte
Tätigkeitsschwerpunkte.
Zum Schutze der Verbraucher sind die
Werbemöglichkeiten von Rechtsanwälten erheblich
eingeschränkt, um Seriosität und Lauterkeit der Angaben zu
gewährleisten.
Es gibt nur drei zulässige Angaben, die
Interessenschwerpunkte, die Tätigkeitsschwerpunkte und die
Fachanwaltsbezeichnung.
Bis zu 5 Interessenschwerpunkte
darf jeder Rechtsanwalt benennen. Solche Schwerpunkte sagen aus,
welchen Rechtsgebieten der Anwalt sich besonders zuwenden will. Dies
kann geschehen, um der Kanzlei ein gewisses fachliches Profil zu
geben oder die praktische Erfahrung für einen späteren
Fachanwaltstitel zu erlangen. Letztendlich ist jeder Rechtsanwalt
Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Angesichts des immer
komplizierter werdenden Rechtssystems ist dies jedoch kaum auf allen
Gebieten in gleich hoher Qualität möglich und sinnvoll.
Interessenschwerpunkte deuten also eine geplante oder gerade
andauernde Spezialisierung des Rechtsanwaltes an. Sie beruhen auf
einer Selbsteinschätzung des
Rechtsanwaltes.
Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den
Inhalt von Interessenschwerpunkten, sagen zudem jedoch aus, daß
darüber hinaus der Rechtsanwalt bereits mindestens 2 Jahre auf
den benannten Rechtsgebieten auch nachhaltig tätig war. Zu den
rein abstrakten Interessen treten hier nun auch praktische
Erfahrungen hinzu. Sie beruhen auf einer Selbsteinschätzung des
Rechtsanwaltes.
Da ich (RA Frank) nunmehr fast 3 Jahre als
selbständiger Rechtsanwalt tätig bin, gebe ich nunmehr
Tätigkeitsschwerpunkte an. Diese unterscheiden sich auch etwas
von den bisherigen Interessenschwerpunkten, da sich gezeigt hat, daß
die praktische Erfahrung nicht deckungsgleich mit den angegebenen
Interessen war. Die übrigen Kollegen sind ohnehin langjährig
tätig und geben daher seit langem Tätigkeitsnschwerpunkte
an.
Der Fachanwaltstitel schließlich zeugt für
überdurchschnittliche theoretische und praktische Erfahrungen
und Kenntnisse, die durch die Rechtsanwaltskammer in einem Verfahren
überprüft wurden. Hinzu tritt eine Weiterbildungspflicht
der Fachanwälte, so daß sie ihr erlangtes fachliches
Niveau auf Dauer halten können. Leider gibt es nicht wie
bei den Ärzten für jedes erdenkliche Fachgebiet die
Möglichkeit Fachanwalt zu werden, sondern nur für
Steuerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht,
Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Es gibt keinen Fachanwalt für
Mietrecht, Verkehrsrecht oder Gesellschaftsrecht! Folglich ist auf
den Rechtsgebieten ohne Fachanwaltstitel weiterhin nur die Angabe von
Tätigkeitsschwerpunkten möglich. Bei der Suche nach einem
Spezialisten bleibt dem Verbraucher folglich nichts anderes übrig,
als den Rechtsanwalt selbst zu befragen oder die Erfahrungen anderer
Mandanten zu erfragen.
Der Anwalt ihres Vertrauens wird Ihnen aber
im Zweifel sicher bei der Suche nach einem Spezialisten helfen.
Bif
Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen
Dieser
Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick
über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen
und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus
praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle
Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die
Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Kosten
38,- EUR inkl. Mehrwertsteuer
Der Vortrag dauert ca. 60 min.
Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund
ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von
Wohnraummietverhältnissen
Erster
Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und
Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen,
umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil:
Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche
und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und
Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von
Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel,
Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der
Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch
einzeln gebucht werden.
Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden
Teil.
Verbraucherrecht
mit
den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf,
Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte,
Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern,
Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet
für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 38,-
EUR inkl. MwSt.
In
Vorbereitung: Arbeitsrecht in der Praxis
Wenn
Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine
eMail.
Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können
Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich
faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1
Monat im Voraus erfolgen.
Bif
Der nächste Newsletter erscheint im Spätsommer 2002.