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Newsletter
1/2000
Einleitung
Sie haben entweder per eMail oder persönlich Ihr Interesse an den Empfang eines Newsletters bekundet. Zum Jahresausklang geben wir nun den zweiten einer Reihe unregelmäßig erscheinender Newsletter heraus. Für Hinweise oder Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, entweder per Post:
Birk
Frank
Rechtsanwalt
Berliner Allee 96
13088 Berlin
oder per
eMail:
birkfrank@aol.com.
Vielleicht beschäftigt sich der nächste Newsletter mit einem Thema, das Sie uns angetragen haben.
Inhalt
Wir
stellen uns vor
Unsere
Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten
auf einen Blick
Impressum
Mieterhöhung 2000: Was Sie beachten
sollten
Unser Vortragsangebot
Unsere Homepage kurz vorgestellt
Die im Kopf genannten Rechtsanwälte, der Notar und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein kleiner Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:
Rechtsanwalt
Birk Frank
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht,
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und
Internetdienstleistungen
Rechtsanwalt
Alexander Burkhardt
Handels- und Gesellschaftsrecht,
außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Zivilrecht,
Arbeitsrecht
Steuerberater
Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)
Notar
J. Eigner
Langhansstr. 1
13086 Berlin
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
Angebot für gewerbliche Mandanten:
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung
bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und
Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre
individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von
Vertragsverhandlungen)
Forderungsmanagement (Begleitung
Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur
Pfändung)
allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit
durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch
projektbezogen
Unterstützung bei
Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen,
Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse,
präventive Beratung
Besondere Serviceleistungen:
Vor -
Ort - Service für Gewerbetreibende und Privatpersonen innerhalb
Berlins
Recherchen und Terminsvertretungen für
Berliner Rechtsanwälte
Vorträge zu Themen des
Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des
Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Allee 96
13088 Berlin
Telefonisch:
030
- 925 09 58
Fax: 030 - 925 09 58
eMail:
birkfrank@aol.com
Internet:
http://members.aol.com/birkfrank
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Allee 96 in 13088 Berlin - Weißensee
Bürozeiten:
Montag
bis Freitag 15 - 17 Uhr
andere Termine nach Vereinbarung
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Burkhardt / Kröber in der Berliner Alle 96, 13088 Berlin.
Ausgabe 1/2000
- Januar 2000
Verantwortlich: RA Birk Frank
Mieterhöhung 2000: Was Sie beachten sollten
Alle Jahre
wieder flattert ein Brief vom Vermieter ins Haus. Die Miete soll
erhöht werden.
Ist Ihre letzte Mieterhöhung weniger als
ein Jahr her, sollten Sie sich das Schreiben genau ansehen, denn
einfache Mieterhöhungen, das heißt solche, die sich auf
die Vergleichsmiete stützen, dürfen nicht beliebig oft
verlangt werden.
War Ihre letzte Mieterhöhung aufgrund von
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden oder wegen
Erhöhung der Betriebskosten, so ist die Situation anders.
Wohnen
Sie in einer Sozialwohnung? Dann gibt es keine Mieterhöhung nach
dem Miethöhegesetz (MHG).
Auch wenn in Ihrem Mietvertrag eine
Wertsicherungsklausel oder der Ausschluß einer Mieterhöhung
vereinbart ist, können Sie das Erhöhungsverlangen, ebenso
wie bei einem Staffelmietvertrag, zurückweisen.
Eine
ordentliche Mieterhöhung muß bestimmten Formerfordernissen
genügen. Sie muß schriftlich sein, Vermieter und (alle)
Mieter genau angeben und es ist eine Begründung
erforderlich.
Fehlt eine dieser Angaben, sollten Sie das
Erhöhungsverlangen unverzüglich zurückweisen.
Begründet
werden kann eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel, einem
Sachverständigengutachten oder der Angabe von 3
Vergleichswohnungen (auch aus dem eigenen Bestand des
Vermieters).
Ein Gutachten kostet ca. 1.200,- DM. Wenn Sie
unberechtigt der Erhöhung nicht zustimmen und der Vermieter auf
Zustimmung klagt, müssen Sie diese Kosten tragen.
Die Einordnung
in den Mietspiegel ist ein kompliziertes Verfahren. Kann man noch
einfach die Wohnlage und die grundsätzliche Beschaffenheit
(Altbau, Neubau), die Fläche oder Zimmerzahl nachvollziehen, so
wird man doch mit einer Mietspanne von mehreren DM je m²
konfrontiert.
Hier die Einordnung im Rahmen dieser Spanne zu
finden ist schwierig.
Wichtigstes Indiz sind neben der Ausstattung
der Wohnung die Beschaffenheit des Hauses, die Wohnlage u. a.
Den
Mietspiegeln sind meist Orientierungshilfen für die
Spanneneinordnung beigefügt. Füllen Sie diese Tabellen aus.
Gleichen sich die positiven und negativen Faktoren aus, so ist der
Mittelwert angemessen. Überwiegen positive oder negative
Faktoren, so wird für jeden Faktor 25% des Wertes zwischen
Mittelwert und des entsprechenden Maximalwerts (positiver Faktor)
oder Minimalwerts (negativer Faktor) hinzugefügt oder abgezogen.
Ein konkretes Beispiel:
Die Spanne
Ihrer Wohnung liegt zwischen 5,54 DM und 6,51 DM. Der Mittelwert
beträgt 6,10 DM. Beim Ausfüllen der Orientierungshilfe
ergibt sich, daß es ein negatives Merkmal mehr gibt als
positive Merkmale.
Sie errechnen nun 25% der Spanne zwischen
Mittelwert und Mindestwert = 6,10 DM - 5,54 DM = 0,56 DM, davon 25% =
0,14 DM.
Ihre angemessene Miete beträgt dann 6,10 DM - 0,14
DM = 5,96 DM.
Weiterhin
müssen die Kappungsgrenzen von § 2 I Nr. 3 MHG beachtet
werden. Wenn die Mieterhöhung (aus Vergleichsmiete) in den
letzten beiden Jahren zusammen mit der aktuellen Mieterhöhung zu
einer Erhöhung von mehr als 30% führt, dann können Sie
die Erhöhung auf diese 30% kappen. Das heißt, Sie stimmen
dem Erhöhungsverlangen nur zum Teil zu.
Beachten Sie
weiterhin: Wenn der Vermieter - obwohl Sie nicht zugestimmt haben
oder die neue Miete zahlen - nicht innerhalb von 2 Monaten ab Ablauf
der Zustimmungsfrist (selbst 2 Monate) auf Zustimmung zur
Mieterhöhung klagt, dann ist der Vermieter mit seinem
Erhöhungsverlangen ausgeschlossen und Sie dürfen getrost
auf die nächste Mieterhöhung warten.
Ein Beispiel:
Sie
erhalten im Januar ein Mieterhöhungsverlangen. Dann müssen
Sie bis 31.03. zustimmen oder können bis 31.03. das
Mietverhältnis zum 31.05. kündigen. Bis 31.05. muß
der Vermieter auch auf Zustimmung geklagt haben.
Geht alles seinen
Gang, müssen Sie ab 01.04. die neue, erhöhte Miete
zahlen.
Für Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig,
in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.
Also, prüfen Sie
jedes Mieterhöhungsverlangen, bevor Sie bedenkenlos zustimmen!
Bif
Bereits vorbereitet und in der Praxis erprobt ist ein Vortrag zum Thema Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen. Dieser ist in erster Linie für Senioren gedacht. Er eignet sich, die Zuhörer für diese Problematik zu sensibilisieren, verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Gehalten wird
der Vortrag bei Ihnen vor Ort von Rechtsanwalt Birk Frank.
Die
Kosten dafür betragen lediglich 60,- DM zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer
Der Vortrag dauert ca. 45 min.
Weiterhin gibt es eine umfassende dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund
ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von
Wohnraummietverhältnissen
Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder
der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch
einzeln gebucht werden.
Kosten hier ebenfalls 60,- DM zuzüglich
MwSt. für jeden Teil.
Kleine
Plakate im Format A4 und Musterschreiben könnte ich fertigen
bzw. kopieren.
Haben
Sie Interesse, dann können Sie sich telefonisch nach Details der
Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen auch gern eine Gliederung
zu.
Die Terminierung müßte ca. 1 Monat im Voraus
geschehen.
Unsere Homepage kurz vorgestellt
Unter
http://members.aol.com/birkfrank erreichen Sie die Homepage von
Rechtsanwalt Birk Frank. Neben den Informationen dieses Newsletters
können Sie dort weitere und aktuellere Daten und Fakten
erhalten.
So finden Sie dort ausführliche Lebensläufe,
Fotos der Kooperationspartner, ein aktuelles Thema, verschiedene
Rechtstips und die Möglichkeit für Anfragen.
Das
Internet ist übrigens der Ort, an dem der jeweils aktuelle
Newsletter als erstes erscheint und auch alte Newsletter im Archiv
eingesehen werden können.
Außerdem können Sie sich
dort für den regelmäßigen Bezug dieses Newsletters
anmelden. Sie bestimmen selbst, ob er per eMail, Fax oder Post bei
Ihnen eintrifft.
Dieser Newsletter - Service ist natürlich
kostenlos für Sie!
Der nächste Newsletter erscheint im Frühsommer 2000.