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Newsletter 1/2007
Inhalt
• Vorwort
•
Wir stellen uns vor
• Serviceleistungen
•
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
•
Geld verliehen? So bekommen Sie es zurück!
•
Newsletter-Service
• Vorträge günstig in der VHS
erleben
• Vortragsangebot
Bitte
beachten Sie die neuen Kanzleidaten ab 2006!
Schloßstr.
91, 12163 Berlin Nähe Rathaus Steglitz Tel.
030-850 75 75 0
Fax: 030-850 75 75 5
Wir stellen uns vor
Die hier
genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne
wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von
einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren
können. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät,
das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen
Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der
Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein
jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun
ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und
deren Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt
Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Verbraucherrecht,
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Kai Schmidt (Fachanwalt für Sozialrecht)
Arbeitsrecht,
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht
www.rasch-steglitz.de
Serviceleistungen
Angebot für gewerbliche Mandanten:
• Vertragsmanagement
(Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge
auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von
Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse,
meditative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
•
Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der
ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine
Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei
Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
• Unterstützung
bei Personalentscheidungen
(Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen,
Aufhebungsverträge)
Besondere Serviceleistungen:
• Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
•
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Schloßstr. 91
12163 Berlin
Telefonisch:
030
– 850 75 75 0
Fax: 030 – 850 75 75 5
eMail:
Internet: http://www.birkfrank.de
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in Steglitz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 10.00 – 16.00 Uhr, Freitag nur 10.00 – 13.00 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung
Es
besteht zudem eine Kooperation mit
Steuerberater
Dr. Andreas Kröber
Sie erreichen ihn schriftlich unter: Lindenstr. 14, 15366 Neuenhagen und telefonisch unter: 03342 207814
Impressum
Newsletter der Bürogemeinschaft Frank / Schmidt in der Schloßstr. 91, 12163 Berlin.
Ausgabe 01/07 - Oktober 2007
Verantwortlich: RA Birk Frank
Geld verliehen? So bekommen Sie es zurück!
Geld
verleihen geht schnell und unkompliziert, es auch zurück zu
erhalten, kann jedoch seine Tücken haben.
Wenn man privat
Geld ohne Zinsen verleiht, so nennt man dies ein Darlehen. Die
gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§
488 - 507 des BGB.
Schwierig ist die Unterscheidung zur Schenkung.
Wenn Sie also das übergebene Geld irgendwann wieder sehen
wollen, so sollte die Rückzahlungsverpflichtung auch fixiert
werden. Es empfiehlt sich also eine kurze schriftliche Vereinbarung,
aus der hervorgeht, wer an wen wie viel verliehen hat und bis wann
oder in welchen Raten das Geld zurück zu zahlen ist. Verlangen
Sie wenigstens eine Quittung, auf der „Darlehen“ steht.
Zahlen Sie die Rechnung für einen Dritten, ist Ihr Kontoauszug
kein hinreichender Beleg, denn daraus ist der Rechtsgrund der Zahlung
durch Sie nicht ersichtlich. Hier also auch vorher eine schriftliche
Vereinbarung schließen!
Besonders wichtig ist dies auch,
wenn Sie für Ihren nichtehelichen Lebenspartner einspringen. Die
„wilde Ehe“ ist ein deutliches Zeichen, dass man sich zu
nichts verpflichtet fühlt, das schließt die Rückzahlung
von Geld ein!
Wenn sich
jemand privat bei Ihnen Geld leihen will, überlegen Sie zuerst,
warum derjenige zu Ihnen kommt, schließlich gibt es Banken.
Bekommt Ihr Darlehensnehmer dort keinen Kredit, dann hat das Gründe,
die auch Sie als Darlehensgeber betreffen! Sicher fehlen
Zahlungsfähigkeit oder Sicherheiten. Verleihen Sie in solchen
Situationen – insbesondere im Bekanntenkreis - nur Geld, wenn
Sie es auch verschenken würden. Dann können Sie sich
freuen, wenn Sie es wider Erwarten doch zurück bekommen.
Lassen
Sie sich nicht auf Kettendarlehen ein. Viele Schuldner leihen sich
erst kleine, übersichtliche Beträge und zahlen sie auch
zurück. Irgendwann wollen sie dann aber mehr und Sie können
lange warten. Die Freundschaft ist dann keinen Penny mehr wert.
Haben
Sie vergessen, einen festen Rückzahlungstermin zu vereinbaren,
so können Sie das noch nachholen, in dem Sie das Darlehen mit
einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Sorgen Sie
dafür, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung beim Schuldner
belegen können (Einschreiben, Zeugen, Zustellung durch
Gerichtsvollzieher).
Zahlt der Schuldner nicht zum vereinbarten
Termin oder nach Ablauf der Kündigungsfrist, so gerät er in
Verzug. Ab jetzt ist das Geld nicht mehr kostenlos zu haben, Sie
können Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszins
verlangen (das sind derzeit 8,19 %).
Warten Sie nach Ablauf der
Fristen nicht zu lange damit, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu
machen. Da es nur um Geld geht, ist der günstigste Weg das
gerichtliche Mahnverfahren.
bif
Newsletter-Service
Diesen
Newsletter gibt es auf der Homepage zum jederzeitigen Zugriff oder
gedruckt in der Kanzlei.
Möchten Sie neu herausgegebene
Newsletter per E-Mail erhalten?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail
an
und bitten Sie um regelmäßige Zusendung per E-Mail. Der
Betreff sollte „Newsletter“ lauten. Geben Sie die
gewünschte E-Mail-Adresse an und Sie erhalten bis auf Widerruf
neue Newsletter als pdf-Datei im E-Mail-Anhang, noch bevor sie
gedruckt werden.
Sie müssen dazu nicht Mandant sein. Ihre
Daten werden auch nur zum Zweck des Versandes gespeichert und nach
einem Widerruf unverzüglich gelöscht. Sie werden zu keiner
Zeit an Dritte weiter gegeben.
Bif
Vorträge günstig in der VHS erleben
Die meisten der nachfolgend genannten Vorträge werden auch im Rahmen von Kursen bei der Volkshochschule Lichtenberg gehalten. Im Wintersemester 2007/2008 sind noch Plätze frei ab 3,- € und für das Frühjahr 2008 stehen die Termine auch schon fest. Informieren Sie sich auf der Webseite der VHS Lichtenberg unter: "http://www.berlin.de/vhs-lichtenberg/index.php?m0=0&m1=0&m2=5&sectid=1&cat=6“
bif
Vortragsangebot
„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“
Dieser
Vortrag verschafft einen Überblick über die Regeln der
gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten
des Testaments. Er informiert über sinnvolle Vollmachten für
Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen
Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Der Vortrag dauert ca. 70
min.
Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund
ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von
Wohnraummietverhältnissen
Erster
Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und
Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, umstrittene
Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von
Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und
ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und
Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von
Wohnraum- mietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel,
Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der
Vorträge dauert ca. 70 Minuten, die Teile können auch
einzeln gebucht werden.
Ihre Rechte als Verbraucher
mit
den Grundzügen des Vertragsrechts, Handykauf, Ratenkauf,
Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf,
0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete
Dauer
ca. 70 min.
Arbeitsrecht in der Praxis
mit
den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung,
Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM -
Träger, Vereine etc.
NEU: Unterhaltsrecht von A-Z
Kindesunterhalt,
Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Exkurs: nichteheliche
Lebensgemeinschaft
Grundlagen und Berechnungsbeispiele
zweiteilig,
je 70 Minuten, Der Themenkomplex Elternunterhalt (Kosten für
Kinder wenn Elternteil im Pflegeheim sind) kann auch separat gebucht
werden
NEU: ebay – Meine Rechte als Käufer und Verkäufer
AGBs,
Preisrisiken, Irrtümer, Versandprobleme, Artikelbeschreibung,
Sicherheit und Datenschutz, Bewertungen, Sicherheitsfunktionen
Dauer
ca. 70 min.
NEU: Vorsorgevollmachten – und Verfügungen
Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,, Betreuung, Patientenverfügung (Ausschnitt aus dem Erbrechtsvortrag) ca. 60 min.
Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine E-Mail.
Haben
Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich
telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen
gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im
Voraus erfolgen.
Viele weitere Infos zu den Vorträgen,
einschließlich einiger Gliederungen und den Terminen
öffentlicher Vorträge (z.B. bei der VHS Pankow) finden Sie
unter www.birkfrank.de
Rubrik:
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Aktuelle Infos stets zuerst auf
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Der nächste Newsletter erscheint 2008.