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Newsletter 1/2007


Inhalt

Vorwort
• Wir stellen uns vor
• Serviceleistungen
• Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
• Geld verliehen? So bekommen Sie es zurück!
• Newsletter-Service
• Vorträge günstig in der VHS erleben
• Vortragsangebot



Bitte beachten Sie die neuen Kanzleidaten ab 2006!
Schloßstr. 91, 12163 Berlin Nähe Rathaus Steglitz Tel. 030-850 75 75 0

Fax: 030-850 75 75 5

Wir stellen uns vor

Die hier genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:

Rechtsanwalt Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Verbraucherrecht, Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Kai Schmidt (Fachanwalt für Sozialrecht)
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht
www.rasch-steglitz.de

Serviceleistungen

Angebot für gewerbliche Mandanten:

Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, meditative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

Besondere Serviceleistungen:

Vor - Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts

Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Schriftlich:

je nach Ansprechpartner
Schloßstr. 91
12163 Berlin

Telefonisch:

030 – 850 75 75 0
Fax: 030 – 850 75 75 5

eMail:

Internet: http://www.birkfrank.de

Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in Steglitz

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 10.00 – 16.00 Uhr, Freitag nur 10.00 – 13.00 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung

Es besteht zudem eine Kooperation mit
Steuerberater Dr. Andreas Kröber

Sie erreichen ihn schriftlich unter: Lindenstr. 14, 15366 Neuenhagen und telefonisch unter: 03342 207814

Impressum

Newsletter der Bürogemeinschaft Frank / Schmidt in der Schloßstr. 91, 12163 Berlin.

Ausgabe 01/07 - Oktober 2007

Verantwortlich: RA Birk Frank

Geld verliehen? So bekommen Sie es zurück!

Geld verleihen geht schnell und unkompliziert, es auch zurück zu erhalten, kann jedoch seine Tücken haben.
Wenn man privat Geld ohne Zinsen verleiht, so nennt man dies ein Darlehen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 488 - 507 des BGB.
Schwierig ist die Unterscheidung zur Schenkung. Wenn Sie also das übergebene Geld irgendwann wieder sehen wollen, so sollte die Rückzahlungsverpflichtung auch fixiert werden. Es empfiehlt sich also eine kurze schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, wer an wen wie viel verliehen hat und bis wann oder in welchen Raten das Geld zurück zu zahlen ist. Verlangen Sie wenigstens eine Quittung, auf der „Darlehen“ steht. Zahlen Sie die Rechnung für einen Dritten, ist Ihr Kontoauszug kein hinreichender Beleg, denn daraus ist der Rechtsgrund der Zahlung durch Sie nicht ersichtlich. Hier also auch vorher eine schriftliche Vereinbarung schließen!
Besonders wichtig ist dies auch, wenn Sie für Ihren nichtehelichen Lebenspartner einspringen. Die „wilde Ehe“ ist ein deutliches Zeichen, dass man sich zu nichts verpflichtet fühlt, das schließt die Rückzahlung von Geld ein!

Wenn sich jemand privat bei Ihnen Geld leihen will, überlegen Sie zuerst, warum derjenige zu Ihnen kommt, schließlich gibt es Banken. Bekommt Ihr Darlehensnehmer dort keinen Kredit, dann hat das Gründe, die auch Sie als Darlehensgeber betreffen! Sicher fehlen Zahlungsfähigkeit oder Sicherheiten. Verleihen Sie in solchen Situationen – insbesondere im Bekanntenkreis - nur Geld, wenn Sie es auch verschenken würden. Dann können Sie sich freuen, wenn Sie es wider Erwarten doch zurück bekommen.
Lassen Sie sich nicht auf Kettendarlehen ein. Viele Schuldner leihen sich erst kleine, übersichtliche Beträge und zahlen sie auch zurück. Irgendwann wollen sie dann aber mehr und Sie können lange warten. Die Freundschaft ist dann keinen Penny mehr wert.
Haben Sie vergessen, einen festen Rückzahlungstermin zu vereinbaren, so können Sie das noch nachholen, in dem Sie das Darlehen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Sorgen Sie dafür, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung beim Schuldner belegen können (Einschreiben, Zeugen, Zustellung durch Gerichtsvollzieher).
Zahlt der Schuldner nicht zum vereinbarten Termin oder nach Ablauf der Kündigungsfrist, so gerät er in Verzug. Ab jetzt ist das Geld nicht mehr kostenlos zu haben, Sie können Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszins verlangen (das sind derzeit 8,19 %).
Warten Sie nach Ablauf der Fristen nicht zu lange damit, Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Da es nur um Geld geht, ist der günstigste Weg das gerichtliche Mahnverfahren.

bif

Newsletter-Service

Diesen Newsletter gibt es auf der Homepage zum jederzeitigen Zugriff oder gedruckt in der Kanzlei.
Möchten Sie neu herausgegebene Newsletter per E-Mail erhalten?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an und bitten Sie um regelmäßige Zusendung per E-Mail. Der Betreff sollte „Newsletter“ lauten. Geben Sie die gewünschte E-Mail-Adresse an und Sie erhalten bis auf Widerruf neue Newsletter als pdf-Datei im E-Mail-Anhang, noch bevor sie gedruckt werden.
Sie müssen dazu nicht Mandant sein. Ihre Daten werden auch nur zum Zweck des Versandes gespeichert und nach einem Widerruf unverzüglich gelöscht. Sie werden zu keiner Zeit an Dritte weiter gegeben.

Bif

Vorträge günstig in der VHS erleben

Die meisten der nachfolgend genannten Vorträge werden auch im Rahmen von Kursen bei der Volkshochschule Lichtenberg gehalten. Im Wintersemester 2007/2008 sind noch Plätze frei ab 3,- € und für das Frühjahr 2008 stehen die Termine auch schon fest. Informieren Sie sich auf der Webseite der VHS Lichtenberg unter: "http://www.berlin.de/vhs-lichtenberg/index.php?m0=0&m1=0&m2=5&sectid=1&cat=6“

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Vortragsangebot


Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Der Vortrag dauert ca. 70 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraum- mietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 70 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.



Ihre Rechte als Verbraucher

mit den Grundzügen des Vertragsrechts, Handykauf, Ratenkauf, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete
Dauer ca. 70 min.



Arbeitsrecht in der Praxis

mit den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.



NEU: Unterhaltsrecht von A-Z

Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Exkurs: nichteheliche Lebensgemeinschaft
Grundlagen und Berechnungsbeispiele
zweiteilig, je 70 Minuten, Der Themenkomplex Elternunterhalt (Kosten für Kinder wenn Elternteil im Pflegeheim sind) kann auch separat gebucht werden



NEU: ebay – Meine Rechte als Käufer und Verkäufer

AGBs, Preisrisiken, Irrtümer, Versandprobleme, Artikelbeschreibung, Sicherheit und Datenschutz, Bewertungen, Sicherheitsfunktionen
Dauer ca. 70 min.

NEU: Vorsorgevollmachten – und Verfügungen

Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,, Betreuung, Patientenverfügung (Ausschnitt aus dem Erbrechtsvortrag) ca. 60 min.



Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine E-Mail.

Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.
Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich einiger Gliederungen und den Terminen öffentlicher Vorträge (z.B. bei der VHS Pankow) finden Sie unter www.birkfrank.de
Rubrik: FÜR ALLE | Vorträge


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Der nächste Newsletter erscheint 2008.