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Newsletter 1/2005
Inhalt
• Wir
stellen uns vor
• Unsere Serviceleistungen
•
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
•
Kleines Spezial Verkehrsrecht mit Beiträgen zum Rechtsschutz in
Verkehrssachen, zum Fahrverbot und zu den Pflichten von Fußgängern
•
Vortragsangebot
Wir stellen uns vor
Die hier
genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne
wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von
einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren
können. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät,
das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen
Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der
Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein
jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun
ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und
deren Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt
Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Verbraucherrecht,
Vertragsrecht, Strafrecht im Alltag
Rechtsanwalt
Bernhard Brandt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
Rechtsanwalt
Norbert Wilke
Mietrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht,
zugleich Versicherungsältester der LVA, Berater im Mieterverein
Rechtsanwalt
Dr. Sieghard Scheufler
Zivilrecht, privates Baurecht
Rechtsanwalt
Müller
Familien- und Erbrecht, Zivilrecht
Unsere Serviceleistungen
Angebot für gewerbliche Mandanten:
•
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung
bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und
Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre
individuellen Bedürfnisse, meditative Unterstützung von
Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung
Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur
Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit
durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch
projektbezogen
•
Unterstützung bei Personalentscheidungen
(Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen,
Aufhebungsverträge)
Besondere Serviceleistungen:
• Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
•
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin
Telefonisch:
030
– 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80
eMail:
ra-frank@birkfrank.de
Internet:
http://www.birkfrank.de
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9.30 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9.30 – 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung
Impressum
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Wilke in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.
Ausgabe 01/05 -
Juli 2005
Verantwortlich: RA Birk Frank
Kleines Spezial Verkehrsrecht
Verkehrsrechtliche Fälle können jedem passieren. Ob nach einem Verkehrsunfall, oder nach dem Geblitzt werden. Schnell kann ein Vorfall Folgen haben, die nicht abzusehen waren und bei denen man sich nicht so leicht zu helfen weiß.
Für
einen Rechtsanwalt gehört die Materie zum Handwerkzeug, durch
die Häufigkeit ihres Auftretens sammelt man schnell Erfahrungen.
Aber es ist deshalb keine leichte Materie. Es braucht
Einfühlungsvermögen, grundlegende medizinisches und
technisches Verständnis, ständige Fortbildung, da es immer
wieder neue Gesetze und Rechtsprechung gibt.
Einen kleinen
Ausschnitt aus dem Spektrum verkehrsrechtlicher Angelegenheiten
zeigen die folgenden kleinen Beiträge.
In unserer Kanzlei
stehen Ihnen Herr Brandt und Herr Frank gern in verkehrsrechtlichen
Angelegenheiten zur Seite.
Bif
Wichtiges und Interessantes zum Rechtsschutz in Verkehrssachen (ARB 2000)
Übernommen
werden die Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Zu beachten
ist allerdings, dass nur die Kosten eines Rechtsanwalts in
Gerichtsnähe übernommen werden. Sind Sie als Berliner z. B.
in Brandenburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt
worden, so übernimmt die Versicherung keine Reisekosten, wenn
Sie einen Berliner Rechtsanwalt beauftragen. Ist die Entfernung
zwischen Ihrem Wohnort und dem Gericht jedoch höher als 100 km
Luftlinie, so sieht es wieder anders aus, da dann der Berliner
Rechtsanwalt als Verkehrsanwalt tätig werden kann, der mit einem
Rechtsanwalt am Gerichtsort zusammen arbeitet.
Bei Auslandsfällen
wiederum werden auch Ihre eigenen Reisekosten zum Termin bezahlt,
wenn Sie vom Gericht förmlich geladen wurden.
Bif
Fahrverbot
Es
gibt ein Fahrverbot nach dem Strafgesetzbuch (§ 44) und eines
nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 25).
Im
Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts kann das Fahrverbot
Nebenstrafe sein und für 1 bis 3 Monate angeordnet werden. Es
genügt, dass ein Fahrzeug Tatwerkzeug war, und sei es nur zum
Abtransport von Diebesbeute. Es ist ein milderes Mittel im Vergleich
zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei den
Verkehrsordnungswidrigkeiten ist das Fahrverbot eine so genannte
Nebenfolge. Es hat hier Erziehungsfunktion. Ist die Nebenfolge im
Bußgeldkatalog zu finden, so kann ein Richter jedoch gegen eine
Erhöhung der Buße das Fahrverbot wegfallen lassen.
Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände bei der
Fahrzeugnutzung, aus denen sich ergibt, dass der Betroffene dringend
auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. Dies wird nur in
Ausnahmefällen gegeben sein. Wer in den letzten Monaten
vergleichbare Verstöße begangen hat, dem wird dies als
beharrliche Verkehrsverstöße angelastet und der Wegfall
des Fahrverbots wird unwahrscheinlicher.
Weitere besondere
Umstände wiederum können gegen ein Fahrverbot sprechen. Das
könnte zum Beispiel eine Geschwindigkeitskontrolle nur 150 m
hinter einem Ortseingangsschild sein oder die Gefahr durch das
Fahrverbot den Arbeitsplatz zu verlieren. Auch wenn zwischen Verstoß
und Verhandlung eine lange Zeitspanne liegt, könnte die
Denkzettelfunktion des Fahrverbots entfallen. Eine entsprechende
Zeitspanne liegt jedoch bei über 1 Jahr.
Bei
Trunkenheitsdelikten sind die Anforderungen zur Vermeidung eines
Fahrverbots noch wesentlich höher.
Ist das Fahrverbot
unumgänglich, so hat der Betroffene zumindest die Gelegenheit,
in einem Zeitraum von 4 Monaten seit Rechtskraft das Fahrverbot
zeitlich zu bestimmen.
Bif
Verkehrsrecht für Fußgänger
Die Pflichten eines Fußgängers im Straßenverkehr richten sich nach § 25 StVG. Dazu gehören:
Beim
Überqueren einer Straße an nicht besonders
gekennzeichneten Überquerungsstellen ist der Fußgänger
wartepflichtig.
Beim Überqueren der Straße in Etappen
hat der Fußgänger auf der Fahrbahnmitte zu warten, er darf
nicht umkehren.
Ist ein Zebrastreifen oder eine Ampel in der Nähe,
o sind diese zu benutzen.
Auch auf einem Zebrastreifen darf der
Fußgänger nicht blind darauf vertrauen, dass sein Vorrang
respektiert wird. Ebenso muss ein Fußgänger auch bei
grüner Ampel noch auf den Verkehr achten.
Vortragsangebot
„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“
Dieser Vortrag verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Der Vortrag dauert ca. 70 min.
Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen
Erster
Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und
Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, umstrittene
Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von
Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und
ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und
Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von
Wohnraum- mietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel,
Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der
Vorträge dauert ca. 70 Minuten, die Teile können auch
einzeln gebucht werden.
Ihre Rechte als Verbraucher
mit
den Grundzügen des Vertragsrechts, Handykauf, Ratenkauf,
Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf,
0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete
Dauer
ca. 70 min.
Arbeitsrecht in der Praxis
mit
den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung,
Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM -
Träger, Vereine etc.
NEU: Unterhaltsrecht von A-Z
Kindesunterhalt,
Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Exkurs: nichteheliche
Lebensgemeinschaft
Grundlagen und Berechnungsbeispiele
zweiteilig, je 70 Minuten,
Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.
Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.
Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich einiger Gliederungen und den Terminen öffentlicher Vorträge (z.B. bei der VHS Pankow) finden Sie unter www.birkfrank.de
Der nächste Newsletter erscheint im Herbst.