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Newsletter 1/2004
Inhalt
• Wir stellen uns vor
• Unsere Serviceleistungen
• Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
• Familiäre Besonderheiten
• Grundlagen der Anwaltsvergütung ab Juli neu
• Vortragsangebot
Wir stellen uns vor
Die hier genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht im Alltag
Rechtsanwalt Bernhard Brandt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
Rechtsanwalt Norbert Wilke
Mietrecht, Wirtschaftsrecht, zugleich Versicherungsältester der LVA, Berater im Mieterverein
Rechtsanwalt Dr. Sieghard Scheufler
Rechtsanwalt Müller
Unsere Serviceleistungen
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht
Angebot für gewerbliche Mandanten:
• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, meditative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
• Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Besondere Serviceleistungen:
• Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
•
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin
Telefonisch:
030
– 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80
eMail: ra-frank@birkfrank.de
Internet: http://www.birkfrank.de
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9.30 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9.30 – 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung
Impressum
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Wilke in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.
Ausgabe 01/04 - Mai 2004
Verantwortlich: RA Birk Frank
Familiäre Besonderheiten
Wussten Sie schon, dass...
es im Eherecht eine besondere Regelung für Hausratsgegenstände gibt, nach der Sachen, die jemand in die Ehe eingebracht hat, ihm auch dann gehören, wenn diese später auf Kosten des anderen Ehepartner durch neue oder bessere ersetzt werden? Wenn die Frau also eine alte Waschmaschine in die Ehe einbringt und der Mann eine neue kauft, weil die alte kaputt gegangen ist, dann gehört die neue Waschmaschine der Frau! Schauen Sie in § 1370 BGB.
eigene Hausratsgegenstände während der Ehe auch nicht einfach veräußert werden dürfen? Der andere Ehegatte muss jeweils einwilligen. Schauen Sie in § 1369 BGB!
ein Ehegatte auch nicht einfach über sein eigenes Vermögen (als Ganzes) verfügen darf? Auch hier muss der andere Ehegatte einwilligen. Schauen Sie in § 1365 BGB!
Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs eines der Ehegatten stets beide berechtigen und verpflichten? Wenn also ein Ehegatte etwas kauft, kann der Verkäufer die Bezahlung auch von dem anderen Ehegatten verlangen. Umgekehrt kann ein Ehegatte auch die gekauften Sachen des anderen reklamieren. Schauen Sie in § 1357 BGB!
auch eine nicht verheiratete Frau einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater ihres nichtehelichen Kindes hat, wenn sie wegen der Schwangerschaft, Geburt oder Krankheit des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann? Schauen Sie in § 1615l BGB!
Eltern,
wenn Sie einmal wegen ihrer Gebrechlichkeit bedürftig werden,
verpflichtet sein können, alle überobligatorischen
Geschenke der letzten 10 Jahre wegen Verarmung zurückfordern zu
müssen, um das Sozialamt zu entlasten? Schauen Sie in §
528 BGB!
Man kann diese Folge vermeiden, wenn man eine
Gegenleistung konstruiert – also zum Beispiel als
Gegenleistung für Pflege und Betreuung. Eine Zuwendung für
eine Gegenleistung ist nämlich kein Geschenk mehr.
Bif
Grundlagen der Anwaltsvergütung ab Juli neu
Nachdem seit etwa 10 Jahren die Gebühren der Rechtsanwälte nicht mehr angepasst wurden, wird ab Juli 2004 das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Grundlage der Honorarabrechnungen der Rechtsanwälte für alle Fälle ab diesem Zeitpunkt.
Die Änderungen sind eher strukturell als bloß linear. So wurden nicht die Gebührensätze, die abhängig vom Streitwert gestaffelt sind, geändert, sondern vielmehr die Regelungen über die konkreten Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten.
Als Beispiel sei genannt:
Bei Streitwerten unter 300,- € in Zivilsachen ist eine volle Gebühr nach wie vor 25,- €. Während bis Juni in durchschnittlichen Angelegenheiten eine Geschäftsgebühr von 7,5/10 anfiel, also 18,75 €, sind es für Fälle ab Juli nach Nr. 2400 des Vergütungsverzeichnisses 1,3, d.h. in Zehnteln 13/10, mithin also 32,50 €.
Mögliche Kostenvorteile gibt es lediglich bei besonders umfangreichen Verfahren, bei denen z.B. eine Beweisaufnahme erforderlich wird.
Damit werden insbesondere kleinere und einfache Angelegenheiten wesentlich teurer als früher.
Auch die Gerichtsgebühren werden erheblich steigen.
Da hilft derzeit nur der Rat: Wenn Sie bereits jetzt ein rechtliches Problem haben, für das Sie möglicherweise bald den Beistand eines Rechtsanwaltes brauchen oder Sie gerichtlich etwas geltend machen wollen, so lassen Sie sich nicht so viel Zeit. Auch wenn die Sache Monate dauert, es kommt darauf an, wann Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen bzw. wann Sie die Klage bei Gericht einreichen. Ist dies bis zum 30.06., so werden Sie nur mit den alten Gebühren konfrontiert.
In außergerichtlichen Angelegenheiten können Sie Ihren Rechtsanwalt auch auf eine Honorarvereinbarung unterhalb der gesetzlichen Gebühren ansprechen. So kommen Abrechnungen nach Zeitaufwand in Frage, Pauschalbeträge oder die alte BRAGO als Abrechnungsgrundlage.
So etwas ist sicher Verhandlungssache. Wenn Sie gar nichts sagen, wird Abrechnungsgrundlage stets das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bif
Vortragsangebot
„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“
Dieser Vortrag verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Der Vortrag dauert ca. 70 min.
Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen
Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 70 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.
Ihre Rechte als Verbraucher
mit
den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf,
Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte,
Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern,
Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet
für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 70 min.
Arbeitsrecht in der Praxis
mit den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
NEU: Unterhaltsrecht von A-Z
Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Exkurs: nichteheliche Lebensgemeinschaft
Grundlagen und Berechnungsbeispiele
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.
Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.
Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich einiger Gliederungen finden Sie unter www.birkfrank.de
Mal reinhören?
Ab Herbst 2004 verschiedene Vorträge in der Volkshochschule Berlin - Pankow, Termine und Daten werden auf Anfrage mitgeteilt. Voranmeldung bei der VHS erforderlich.
Bif
Der nächste Newsletter erscheint im Herbst.