ÜBER MICH

AKTUELLES

FÜR ALLE

FÜR MANDANTEN

FÜR KOLLEGEN

KONTAKT

Zur Person

Newsletter

Rechtstipps



Links

Erreichbarkeit

Das aktuelle Thema

Vorträge




Service


Archiv





Newsletter 1/99


Einleitung

Sie haben entweder per eMail oder persönlich Ihr Interesse an den Empfang eines Newsletters bekundet. Wir freuen uns, Ihnen nun den ersten einer Reihe unregelmäßig erscheinender Newsletter zusenden zu können und hoffen, daß Sie ihm einiges Interessantes und Wissenswertes entnehmen können. Für Hinweise oder Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, entweder per Post:
Birk Frank
Rechtsanwalt
Berliner Allee 96
13088 Berlin

oder per eMail:
birkfrank@aol.com.

Vielleicht beschäftigt sich der nächste Newsletter mit einem Thema, das Sie uns angetragen haben.


Inhalt

Wir stellen uns vor

Unsere Serviceleistungen

Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Impressum

Wie wird man eigentlich Anwalt?

Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen

Unser Erbrechtsvortrag


Wir stellen uns vor

Die im Kopf genannten Rechtsanwälte, der Notar und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein kleiner Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:

Rechtsanwalt Birk Frank
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Neue Medien und Internetdienstleistungen


Rechtsanwalt Alexander Burkhardt
Handels- und Gesellschaftsrecht, außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Zivilrecht, Arbeitsrecht


Steuerberater Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)


Notar J. Eigner
Langhansstr. 1
13086 Berlin


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer


Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)

• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)

• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen

• Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung


Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service für Gewerbetreibende und Privatpersonen innerhalb Berlins
• kostenloser PKH- Check für Personen mit geringem Einkommen
• Internetdienste für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner

Berliner Allee 96
13088 Berlin


Telefonisch:

030 - 925 09 58
Fax: 030 - 925 09 37

eMail: birkfrank@aol.com

Internet: http://members.aol.com/birkfrank


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Allee 96 in 13088 Berlin - Weißensee

Bürozeiten:

Montag bis Freitag 13 - 17 Uhr
andere Termine nach Vereinbarung


Impressum


Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Burkhardt / Kröber in der Berliner Alle 96, 13088 Berlin.

Ausgabe 1/99 - August 1999

Verantwortlich: RA Birk Frank


Wie wird man eigentlich Anwalt?

Die Rechtsanwälte unserer Kooperation sind recht jung (Ende 20) und haben deshalb noch sehr gut in Erinnerung, wie weit und steinig der Weg bis zur Ausübung des Anwaltsberufes ist.
An dieser Stelle ein kleiner Erfahrungsbericht von Rechtsanwalt Birk Frank, der Ihnen einen Einblick in den Werdegang eines Rechtsanwalts geben soll.


Am Anfang steht der Fleiß. Jeder Rechtsanwalt ist Volljurist, das heißt, er muß ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben und im Anschluß daran 2 Jahre als Rechtsreferendar tätig sein. Dieser Zeit folgt ein zweites Staatsexamen.

Staatsexamen haben die Bewandtnis, daß sie nicht an der Hochschule abgelegt werden, bei der man auch studiert hat, sondern bei einer staatlichen Stelle, dem Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß die Anforderungen im jeweiligen Bundesland für alle gleich schwer sind und der Erfolg nicht davon abhängt, an welcher Universität man studiert oder wie gut man sich mit den Professoren versteht.

Diese ganze Prozedur dauert im Idealfall etwa sieben Jahre. Damit ist man jedoch noch nicht Rechtsanwalt, sondern zunächst Assessor bzw. Volljurist. Der Anwaltsberuf hat in der Ausbildung leider nach wie vor einen geringen Stellenwert, da die Zielrichtung der Ausbildung der Richterberuf ist (obwohl dies letztendlich nur etwa 10% der Assessoren werden).

Folglich folgt eine Phase der Orientierung, in der man sich mit den anwaltspezifischen Problemen auseinandersetzt. Ist die Entscheidung gefallen, weiß man also, daß man mit Herz und Verstand den Beruf des Rechtsanwalts ausüben möchte, so muß man beim Landgericht die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.

Im Zulassungsverfahren wird geprüft, ob der Zulassung Gründe entgegenstehen. So werden die Ausbildungsakten eingesehen, ein Führungszeugnis oder bei Bürgern, die aus der DDR stammen, auch eine Anfrage bei der Gauck-Behörde. Damit soll die Geeignetheit und Zuverlässigkeit des zukünftigen Anwalts gewährleistet werden.

Nach einen bis drei Monaten erhält man die Zulassung, sie beschränkt sich auf ein bestimmtes Landgericht.

Ab diesem Zeitpunkt darf man sich Rechtsanwalt nennen, jedoch noch nicht als solcher tätig werden. Dazu muß der Rechtsanwalt noch einen Eid vor dem Zulassungsgericht leisten. Dies ist notwendig, weil der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege gilt. Deshalb wird die Bindung an die Rechtsordnung feierlich beschworen.

Diese Stellung im Rechtssystem der Bundesrepublik soll die Gewähr dafür bieten, daß der Rechtsanwalt verantwortlich an der Entwicklung der Rechtswirklichkeit teilnimmt und nicht bloßes Werkzeug seiner Mandanten ist. Dennoch vertritt ein Rechtsanwalt natürlich gewissenhaft und leidenschaftlich die Interessen seiner Mandanten. Die Grenze seiner Unterstützung wird jedoch vom Rechtssystem gezogen. Er darf nicht Beihilfe zu einer Straftat leisten.

Nebenbei muß sich der angehende Rechtsanwalt zudem um eine Berufshaftpflichtversicherung bemühen. Ohne eine solche erhält er keine Zulassung. Damit wird gewährleistet, daß seine Mandanten im Falle eines Fehlers des Rechtsanwalts vor Schäden geschützt wird.

Schließlich sucht sich der Rechtsanwalt eine Wirkungsstätte, meldet seine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und bereitet die Kanzleieröffnung vor.

So war es auch in meinem Fall. Die Phase zwischen Examen und Kanzleieröffnung hat insgesamt 4 Monate gedauert. Um den Einstieg zu vereinfachen und von Anfang an auch fachliche Kompetenz bieten zu können, habe ich mich mit den anderen Kooperationspartnern zusammengeschlossen. Gemeinsame Nutzung der Kanzeleiräume, umfassendes Dienstleistungsangebot und Erfahrungsaustausch gewährleisten von Anfang an eine effektive Mandatsbetreuung.

bif


Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen

Wer in einen Rechtsstreit hineingezogen wird, hat mit einer Vielzahl von Kosten und Risiken zu rechnen. Gefahren bestehen durch die unberechtigte Inanspruchnahme durch Dritte oder die Kostenlast bei mittellosen Schuldnern. Beachtlich ist auch, daß es im Arbeitsrecht keine Prozeßkostenhilfe gibt und bei relativ geringen Streitwerten die Gerichts- und Anwaltskosten sehr hoch sind.
Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen unrechtmäßige Angriffe abzuwehren oder bei berechtigten Angriffen eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten.

Rechtsschutz wird üblicherweise in Paketen über bestimmte Rechtsgebiete erteilt, z. B. Familien- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige.

Vergleichen Sie die Beiträge der Versicherer. Da die Versicherungsleistungen meist gleich sind, ist dies für den Versicherungsnehmer auf den ersten Blick das einzige Kriterium für die Entscheidung. Erst später erkennbar ist, wie die Versicherung Schäden abwickelt, ob sie „anwaltsfreundlich“ ist oder um jeden Pfennig feilscht.

Der Versicherungsschutz umfaßt die eigenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Verwaltungsverfahrens, Kautionen und die Kosten des Gegners.

Die Grenzen ergeben sich bei übergesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarungen), bei in Vergleichen geregelten abweichenden Kosten, bei freiwillig übernommenen Kosten und mehr als drei Vollstreckungsversuchen.

Beachten Sie auch die Sperrzeiten (meist 3 Monate). In dieser Zeit entstandene Streitigkeiten sind noch nicht vom Versicherungsschutz umfaßt.

Bei einem Schadensfall informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung bzw. Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß. Sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.

bif


Unser Erbrechtsvortrag

Bereits vorbereitet und in der Praxis erprobt ist ein Vortrag zum Thema „Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“. Dieser ist in erster Linie für Senioren gedacht. Er eignet sich, die Zuhörer für diese Problematik zu sensibilisieren, verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Gehalten wird der Vortrag bei Ihnen vor Ort von Rechtsanwalt Birk Frank.
Die Kosten dafür betragen lediglich 50,- DM zuzügl. Gesetzl. MwSt.
Der Vortrag dauert ca. 45 min.




< ZURÜCK

Der nächste Newsletter erscheint zum Jahresausklang.