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Newsletter
1/99
Einleitung
Sie haben
entweder per eMail oder persönlich Ihr Interesse an den Empfang
eines Newsletters bekundet. Wir freuen uns, Ihnen nun den ersten
einer Reihe unregelmäßig erscheinender Newsletter zusenden
zu können und hoffen, daß Sie ihm einiges Interessantes
und Wissenswertes entnehmen können. Für Hinweise oder
Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Nehmen Sie mit uns
Kontakt auf, entweder per Post:
Birk Frank
Rechtsanwalt
Berliner
Allee 96
13088 Berlin
oder per
eMail:
birkfrank@aol.com.
Vielleicht beschäftigt sich der nächste Newsletter mit einem Thema, das Sie uns angetragen haben.
Inhalt
Wir stellen uns vor
Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Impressum
Wie wird man eigentlich Anwalt?
Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen
Unser Erbrechtsvortrag
Die im Kopf genannten Rechtsanwälte, der Notar und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein kleiner Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:
Rechtsanwalt
Birk Frank
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht,
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Neue Medien und
Internetdienstleistungen
Rechtsanwalt
Alexander Burkhardt
Handels- und Gesellschaftsrecht,
außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Zivilrecht,
Arbeitsrecht
Steuerberater
Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)
Notar
J. Eigner
Langhansstr. 1
13086 Berlin
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
Angebot für gewerbliche Mandanten:
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung
Besondere Serviceleistungen:
Vor -
Ort - Service für Gewerbetreibende und Privatpersonen innerhalb
Berlins
kostenloser PKH- Check für Personen mit
geringem Einkommen
Internetdienste für Berliner
Rechtsanwälte
Vorträge zu Themen des
Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des
Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Allee 96
13088 Berlin
Telefonisch:
030
- 925 09 58
Fax: 030 - 925 09 37
eMail: birkfrank@aol.com
Internet: http://members.aol.com/birkfrank
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Allee 96 in 13088 Berlin - Weißensee
Bürozeiten:
Montag
bis Freitag 13 - 17 Uhr
andere Termine nach Vereinbarung
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Burkhardt / Kröber in der Berliner Alle 96, 13088 Berlin.
Ausgabe 1/99 - August 1999
Verantwortlich: RA Birk Frank
Wie wird man eigentlich Anwalt?
Die
Rechtsanwälte unserer Kooperation sind recht jung (Ende 20) und
haben deshalb noch sehr gut in Erinnerung, wie weit und steinig der
Weg bis zur Ausübung des Anwaltsberufes ist.
An dieser Stelle
ein kleiner Erfahrungsbericht von Rechtsanwalt Birk Frank, der Ihnen
einen Einblick in den Werdegang eines Rechtsanwalts geben soll.
Am Anfang steht der Fleiß. Jeder Rechtsanwalt ist Volljurist, das heißt, er muß ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben und im Anschluß daran 2 Jahre als Rechtsreferendar tätig sein. Dieser Zeit folgt ein zweites Staatsexamen.
Staatsexamen haben die Bewandtnis, daß sie nicht an der Hochschule abgelegt werden, bei der man auch studiert hat, sondern bei einer staatlichen Stelle, dem Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß die Anforderungen im jeweiligen Bundesland für alle gleich schwer sind und der Erfolg nicht davon abhängt, an welcher Universität man studiert oder wie gut man sich mit den Professoren versteht.
Diese ganze Prozedur dauert im Idealfall etwa sieben Jahre. Damit ist man jedoch noch nicht Rechtsanwalt, sondern zunächst Assessor bzw. Volljurist. Der Anwaltsberuf hat in der Ausbildung leider nach wie vor einen geringen Stellenwert, da die Zielrichtung der Ausbildung der Richterberuf ist (obwohl dies letztendlich nur etwa 10% der Assessoren werden).
Folglich folgt eine Phase der Orientierung, in der man sich mit den anwaltspezifischen Problemen auseinandersetzt. Ist die Entscheidung gefallen, weiß man also, daß man mit Herz und Verstand den Beruf des Rechtsanwalts ausüben möchte, so muß man beim Landgericht die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.
Im Zulassungsverfahren wird geprüft, ob der Zulassung Gründe entgegenstehen. So werden die Ausbildungsakten eingesehen, ein Führungszeugnis oder bei Bürgern, die aus der DDR stammen, auch eine Anfrage bei der Gauck-Behörde. Damit soll die Geeignetheit und Zuverlässigkeit des zukünftigen Anwalts gewährleistet werden.
Nach einen bis drei Monaten erhält man die Zulassung, sie beschränkt sich auf ein bestimmtes Landgericht.
Ab diesem Zeitpunkt darf man sich Rechtsanwalt nennen, jedoch noch nicht als solcher tätig werden. Dazu muß der Rechtsanwalt noch einen Eid vor dem Zulassungsgericht leisten. Dies ist notwendig, weil der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege gilt. Deshalb wird die Bindung an die Rechtsordnung feierlich beschworen.
Diese Stellung im Rechtssystem der Bundesrepublik soll die Gewähr dafür bieten, daß der Rechtsanwalt verantwortlich an der Entwicklung der Rechtswirklichkeit teilnimmt und nicht bloßes Werkzeug seiner Mandanten ist. Dennoch vertritt ein Rechtsanwalt natürlich gewissenhaft und leidenschaftlich die Interessen seiner Mandanten. Die Grenze seiner Unterstützung wird jedoch vom Rechtssystem gezogen. Er darf nicht Beihilfe zu einer Straftat leisten.
Nebenbei muß sich der angehende Rechtsanwalt zudem um eine Berufshaftpflichtversicherung bemühen. Ohne eine solche erhält er keine Zulassung. Damit wird gewährleistet, daß seine Mandanten im Falle eines Fehlers des Rechtsanwalts vor Schäden geschützt wird.
Schließlich sucht sich der Rechtsanwalt eine Wirkungsstätte, meldet seine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und bereitet die Kanzleieröffnung vor.
So war es auch in meinem Fall. Die Phase zwischen Examen und Kanzleieröffnung hat insgesamt 4 Monate gedauert. Um den Einstieg zu vereinfachen und von Anfang an auch fachliche Kompetenz bieten zu können, habe ich mich mit den anderen Kooperationspartnern zusammengeschlossen. Gemeinsame Nutzung der Kanzeleiräume, umfassendes Dienstleistungsangebot und Erfahrungsaustausch gewährleisten von Anfang an eine effektive Mandatsbetreuung.
bif
Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen
Wer in einen
Rechtsstreit hineingezogen wird, hat mit einer Vielzahl von Kosten
und Risiken zu rechnen. Gefahren bestehen durch die unberechtigte
Inanspruchnahme durch Dritte oder die Kostenlast bei mittellosen
Schuldnern. Beachtlich ist auch, daß es im Arbeitsrecht keine
Prozeßkostenhilfe gibt und bei relativ geringen Streitwerten
die Gerichts- und Anwaltskosten sehr hoch sind.
Eine
Rechtsschutzversicherung kann helfen unrechtmäßige
Angriffe abzuwehren oder bei berechtigten Angriffen eine angemessene
Verteidigung zu gewährleisten.
Rechtsschutz wird üblicherweise in Paketen über bestimmte Rechtsgebiete erteilt, z. B. Familien- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige.
Vergleichen Sie die Beiträge der Versicherer. Da die Versicherungsleistungen meist gleich sind, ist dies für den Versicherungsnehmer auf den ersten Blick das einzige Kriterium für die Entscheidung. Erst später erkennbar ist, wie die Versicherung Schäden abwickelt, ob sie anwaltsfreundlich ist oder um jeden Pfennig feilscht.
Der Versicherungsschutz umfaßt die eigenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Verwaltungsverfahrens, Kautionen und die Kosten des Gegners.
Die Grenzen ergeben sich bei übergesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarungen), bei in Vergleichen geregelten abweichenden Kosten, bei freiwillig übernommenen Kosten und mehr als drei Vollstreckungsversuchen.
Beachten Sie auch die Sperrzeiten (meist 3 Monate). In dieser Zeit entstandene Streitigkeiten sind noch nicht vom Versicherungsschutz umfaßt.
Bei einem Schadensfall informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung bzw. Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß. Sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
bif
Bereits vorbereitet und in der Praxis erprobt ist ein Vortrag zum Thema Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen. Dieser ist in erster Linie für Senioren gedacht. Er eignet sich, die Zuhörer für diese Problematik zu sensibilisieren, verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Gehalten wird
der Vortrag bei Ihnen vor Ort von Rechtsanwalt Birk Frank.
Die
Kosten dafür betragen lediglich 50,- DM zuzügl. Gesetzl.
MwSt.
Der Vortrag dauert ca. 45 min.
Der nächste Newsletter erscheint zum Jahresausklang.